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Sozialversicherungsgrößen 2011JAEG 2011 Jahresarbeitsentgeltgrenze & BBG 2011 BeitragsbemessungsgrenzeZu den wichtigsten Sozialversicherungsgrößen zählen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sowie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).
Ob diese Regelung langfristig so bestehen bleibt, oder man sich bald wieder bereits sofort nach Überschreitung der Jahresentgeltgrenze privat versichern kann ist noch ungewiss. Darüber hinaus gibt es noch weitere wichtige Kennzahlen die zu Beginn einens jeden Kalenderjahres neu ermittelt werden. (Alle Angaben ohne Gewähr.) Krankenversicherung monatlich p.a. Jahresarbeitsentgeltgrenze 4.125,00 € 49.500,00 € (Versicherungspflichtgrenze) Beitragsbemessungsgrenze 3.712,50 € 44.550,00 € Grenze geringfügige Beschäftigung 400,00 € Grenze kostenfreie Familienversicherung 365,00 € Mindestbezugsgröße 2.555,00 € 30.660,00 € (zur Festsetzung des Mindestbeitrages eines freiwillig GKV-Versicherten) Durchschnittlicher Höchstbeitrag zur GKV 575,44 € Beitragssatz (allgemein): 15,5 % Zusatzbeitrag (0,9 %) 33,41 € Arbeitgeberhöchstzuschuss KV 271,01 € Für PKV Versicherte und freiwillig GKV Versicherte Höchstbeitrag Pflegeversicherung voraussichtlich 72,39 € Beitragssatz: 1,95 % Zusatzbeitrag (0,25%) 9,38 € Für Kinderlose GKV-Mitglieder Arbeitgeberhöchstzuschuss PV 36,20 € Für PKV Versicherte und freiwillig GKV Versicherte Archiv: Sozialversicherungsgrößen 2010
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