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Sozialversicherungsgrößen 2010JAEG 2010 Jahresarbeitsentgeltgrenze & BBG 2010 BeitragsbemessungsgrenzeZu den wichtigsten Sozialversicherungsgrößen zählen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sowie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Die BBG legt das maximale Jahreseinkommen fest, für das Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gezahlt werden müssen. Für alles was diese Grenze übersteigt müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die JAEG bestimmt bis zu welchem Jahreseinkommen eine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Wer mindestens 3 Jahre in Folge mehr verdient darf stattdessen eine Private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Der Gesetzgeber hält z. Zt. noch an dieser gesetzlichen Regelung fest. Ob diese Regelung langfristig so bestehen bleibt, oder man sich bald wieder bereits sofort nach Überschreitung der Jahresentgeltgrenze privat versichern kann ist noch ungewiss. Darüber hinaus gibt es noch weitere wichtige Kennzahlen die zu Beginn einens jeden Kalenderjahres neu ermittelt werden. (Alle Angaben ohne Gewähr.) Krankenversicherung monatlich p.a. Jahresarbeitsentgeltgrenze 4.162,50 € 49.950,00 € (Versicherungspflichtgrenze) Beitragsbemessungsgrenze 3.750,00 € 45.000,00 € Grenze geringfügige Beschäftigung 400,00 € Grenze kostenfreie Familienversicherung 365,00 € Mindestbezugsgröße 2.555,00 € (zur Festsetzung des Mindestbeitrages eines freiwillig GKV-Versicherten) Durchschnittlicher Höchstbeitrag zur GKV 558,75 € Beitragssatz (allgemein): 14,9 % Zusatzbeitrag (0,9 %) 33,75 € Arbeitgeberhöchstzuschuss KV 262,50 € Für PKV Versicherte und freiwillig GKV Versicherte Höchstbeitrag Pflegeversicherung 73,13 € Beitragssatz: 1,95 % Zusatzbeitrag (0,25%) 9,38 € Für Kinderlose GKV-Mitglieder Arbeitgeberhöchstzuschuss PV 36,57 € Für PKV Versicherte und freiwillig GKV Versicherte
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