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Risiko-Lebensversicherung

Die Risiko-Lebensversicherung (RLV) ist eine der ältesten Versicherungsformen und sichert den Hinterbliebenen der versicherten Person ein Todesfallkapital zu. Diese Todesfallleistng wird erbracht, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Tritt dieser Fall nicht ein, so endet die Versicherung zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Leistung.

Man kann eine Risikolebensversicherung auch mit einem sogenannten Umtauschrecht versehen. Damit hat der Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb gewisser Fristen die RLV in eine kapitalbildende LV umzuwandeln. Die Beantwortung von Fragen zur Gesundheit ist dann nicht mehr nötig.

Risikolebensversicherungen können sowohl mit gleichbleibender Versicherungssumme als auch mit variabler Leistung beantragt werden. Ein Beispiel für eine variable RLV ist die Variante mit degressiv fallender Versicherungssumme, die für die Absicherung von Darlehen sehr gebräuchlich ist. Je mehr das Darlehen getilgt wird desto geringer wird auch auch der Bedarf der Restschuldabsicherung!