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Krankenversicherung

In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung, die in ihrer Art völlig unterschiedlich aufgebaut sind. Daher sollen hier einmal die wichtigsten Systemunterschiede aufgezeigt werden:

Die Gesetzliche Krankenversicherung

Für Personen die nicht selbstständig oder freiberuflich tätig sind und keinen Beamtenstatus haben gilt in Deutschland die Versicherungspflicht für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Die Versicherungspflicht endet erst, wenn die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) durch garantierte Lohnzahlungen dauerhaft - d.h. nach neuer Gesetzgebung bereits wieder beim ersten Überschreiten statt wie bisher nach 3 Jahren in Folge - überschritten wird. Die JAEG in 2011 beträgt Brutto 49.500,00 € im Jahr!

Die Versicherungspflicht bedeutet, dass diese Personen Mitglied in einer der ca. 200 zugelassenen Krankenkassen in Deutschland sein müssen. Dies gilt auch für nicht berufstätige Ehegatten und Kinder, die jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung bislang kostenfrei mitversichert sind.

Für versicherungspflichtige Beschäftigte wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen berechnet. Eine weitere wichtige Größe für diese Berechnung ist daher die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie gibt an welcher Anteil des Bruttoeinkommens maximal für die Beitragsfestsetzung herangezogen wird. Die BBG legt damit den Beitragshöchstsatz in der GKV fest.

Die BBG beträgt in 2011: 44.550,- € im Jahr!

Die BBG betrug in 2010: Brutto 45.000,00 € im Jahr!

Höhere Einkünfte haben also keine Auswirkungen mehr auf die Höhe des GKV-Beitrages!

Die Private Krankenversicherung

Für Personen die selbstständig, freiberuflich oder als Beamter tätig sind, oder deren Einkommen die oben genannten Grenzen überschreitet gilt die Versicherungsfreiheit. Dies bedeutet, man hat das Wahlrecht sich entweder weiter freiwillig in der GKV zu versichern oder auch für die Absicherung eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wählen.

Entscheidet man sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, erfolgt die Festsetzung des Beitrages wie bereits oben beschrieben. Auch die erwähnte Regelung der kostenfreien Mitversicherung von Angehörigen bleibt bestehen.

Der Beitrag in der PKV ist dagegen völlig unabhängig vom Monatseinkommen und richtet sich nach den gewählten Leistungen, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Auch die Wahl des Versicherungsunternehmens hat Auswirkungen auf den Preis - jetzt und im Alter!

Gerade Beamte sind in der Regel privat krankenversichert, da sie wegen des so genannten Beihilfeanspruchs nur eine Restkostenversicherung bei einer PKV benötigen.

Wer also das Recht hat eine private Krankenversicherung zu wählen, ist gut beraten die Leistungen genauer zu vergleichen. Wer den richtigen Tarif für sich gefunden hat kann jedoch mit besseren Leistungen und nicht selten trotzdem auch mit günstigen Beiträgen rechnen.

Mit einem guten Preis-/Leistungsvergleich kann man leicht ein paar hundert Euro pro Jahr sparen und damit ein kleines Vermögen ansparen.