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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Seit dem 1.1.2010 lag der Beitragssatz einheitlich bei 14,9%. Ab dem 1.1.2011 ändert sich dieser auf 15,5 %. Außerdem gibt es aber immer noch einen Beitragszuschlag für GKV-Versicherte in Höhe von 0,90 %.

In der GKV sind teilweise nur geringe Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen vorhanden. Man sollte selbst abwägen, ob sich ein Wechsel in eine andere Krankenkasse lohnen kann und auch ggf. eine Beratung in Anspruch nehmen.

Wenn man diesen Schritt geht ist man in der neuen Kasse für mindestens 18 Monate gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und ist auch in der Mitte des Jahres möglich. Die schriftliche Kündigungsbestätigung der Kasse wird zusammen mit dem Beitrittsantrag an die neue Kasse eingereicht. Der Beitritt muss von der neuen Kasse auch bei gesundheitlichen Einschränkungen angenommen werden (Kontrahierungszwang).

Besonders für Familien mit vielen Kindern ist die Gesetzliche Krankenversicherung meist eine preisgünstige Lösung, da hier - anders als in der Privaten KV - ein Recht zur kostenlosen Mitversicherung aller Familienangehörigen besteht.

Wer den Leistungsumfang seiner GKV etwas verbessern möchte, kann Leistungen wie Zahnersatz, Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, Brillenleistungen u.v.m. mit einer privaten Zusatzversicherung abdecken!