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Vermögenswirksame Leistungen - VWL

Arbeitnehmer können unter gewissen Umständen  den Arbeitnehmer und den Staat beim Aufbau von privatem Vermögen mit einbeziehen. Dazu dienen die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen - kurz VWL genannt.

Die VWL wird durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert und häufig zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Beitrages als Zuwendung an den Arbeitnehmer.

Es gibt zwei Möglichkeiten wie man in den Genuss dieser Leistungen kommen kann:

1. Mit einem Fondssparvertrag / Investmentsparer (3. Vermögensbildungssgesetz)

Einzahlung von 400 € jährlich

Sparzulage 20% = 80 €

Einkommengrenze (des zu versteuernden Einkommens) für Zulagefähigkeit:

20.000 € / 40.000 € (ledige / verheiratete)

Die Anlage erfolgt hier in Investmentanlagen (Aktienfonds)

2. Mit einem Bausparvertrag ( 5. Vermögensbildungsgesetz)

Einzahlung von 470 € jährlich

Sparzulage 9% = 42,30 €

Einkommengrenze (des zu versteuernden Einkommens) für Zulagefähigkeit:

17.900 € / 35.800 € (ledige / verheiratete)

Die Anlage erfolgt hier in einem Bausparvertrag

(Vertrag nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes)

Man kann auch beide Sparformen miteinander kombinieren um die Förderung zu optimieren, da man dann bis zu 870 € p.a. mit einer Zulage von 122,30 € besparen kann.

Jeder Arbeitnehmer im Rahmen der genannten Einkommensgrenzen ist förderfähig, sofern die Einlage in den Vertrag direkt vom Konto des Arbeitgebers erfolgt.

Die Sparformen haben eine Spardauer von 6 Jahren und müssen danach noch 1 Jahr gehalten werden bevor man über das Geld verfügen kann.